Lehren und Lernen
Mehr Financial Fairplay: Neue Rahmenbedingungen für den studentischen Transfermarkt
17. Juni 2024, von Susanne Wesner
In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder 2023 konnte die Forderung nach einem Tarifvertrag (TV Stud) für die bundesweit rund 300.000 studentischen Beschäftigten (Ausnahme Berlin, dort gibt es bereits seit 2018 einen Tarifvertrag) zwar nicht durchgesetzt werden, jedoch eine schuldrechtliche Vereinbarung bezüglich Regelvertragslaufzeit und Mindestentgelt. Somit gilt seit dem Sommersemester 2024 in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und ein Mindestentgelt von 13,25 € die Stunde.
Die Formen der studentischen Beschäftigung an Hochschulen sind vielfältig. Alle vereint, dass sie einen wichtigen Beitrag in Lehre und Forschung leisten und diese Neuerungen nicht nur den beschäftigten Studierenden zugutekommen, sondern auch den Hochschulen selbst. Mit der Einführung einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und dem Mindestlohn erhalten alle Beteiligten mehr Planungssicherheit und Stabilität. Dies könnte eine Anziehung einer größeren Vielfalt an qualifizierten Bewerber:innen bewirken und ermöglicht ein tieferes Eintauchen in die jeweilige Aufgabe. Dadurch wird eine kontinuierliche hochwertige Unterstützung gefördert. Diese Maßnahme reduziert zudem den administrativen Aufwand für wiederholte Vertragsverlängerungen und Neueinstellungen, wodurch mehr Zeit und Ressourcen für andere Aufgaben zur Verfügung stehen.
Besonders für Tutor:innen ist diese Entwicklung von großer Bedeutung. Bisher wurden sie oft nur während der Vorlesungszeit beschäftigt, was dazu führte, dass Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Vor- und Nachbereitung der Tutorien, wenn überhaupt, meist in der persönlichen Freizeit stattfinden mussten. Mit den neuen Regelungen haben Tutor:innen mehr Zeit, sich gründlich auf ihre Aufgabe vorzubereiten und eng mit den Lehrenden zusammenzuarbeiten. Qualifizierungsangebote können in die Arbeitszeit integriert und das Betreuungsangebot für Studierende ausgeweitet werden, beispielsweise durch regelmäßige Nachbereitungstreffen zur Diskussion von Klausurergebnissen oder Hausarbeiten.
Zusammengefasst schaffen diese Änderungen nicht nur fairere Arbeitsbedingungen für die studentischen Beschäftigten, sondern können auch zur Stärkung der Lehre und Forschung an den Hochschulen beitragen, sofern die daraus resultierenden Möglichkeiten erkannt und genutzt werden.