Masterordnung
Hinweis zur Masterordnung
Bitte unbedingt beachten!
Die Hinweise zu den Prüfungen beziehen sich nicht auf die neue Ordnung 2017!
Der Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft hat die Neufassung der Ordnung für den Masterstudiengang Master of Higher Education auf seiner Sitzung am 19.01.2011 beschlossen.
Die Neufassung der Ordnung, die am 02.03.2011 vom Präsidium beschlossen und am 05.04.2011 amtlich bekannt gemacht wurde, finden Sie nachfolgend als Download. Bitte beachten Sie auch die Änderung von § 11 der Ordnung, die ebenfalls als Download bereit steht:
Änderung von § 11 der Ordnung für den MoHE 2011: Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 17. Dezember 2012 die am 14. November 2012 von der Fakultät EW beschlossene Änderung von § 11 der Ordnung für den Masterstudiengang MoHE 2011 genehmigt. Der § 11 befasst sich mit der Annerkennung von Studien- und berufspraktischen Zeiten, sowie Studien- und Prüfungsleistungen. Die Änderung von § 11 steht als PDF-Download bereit.
Übergangsregelung von alter auf neue Ordnung: Studierende mit Zulassung vor 2011 studieren weiterhin nach den curricularen Bestimmungen von 2006, nur die formalen Regelungen der Ordnung von 2011, die aus Sicht der Studiengangsleitung durchweg positiv sind (z.B. Wegfall der Modulbefristung), gelten ab dem 01.04.2013 auch für Studierende der alten Ordnung. Auf Antrag können sie auch ganz auf die neue Ordnung wechseln.
Der Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft hat die Ordnung für den Masterstudiengang Master of Higher Education auf seiner Sitzung am 15.02.2006 beschlossen.
Die Ordnung (Amtlicher Anzeiger Nr. 35, veröffentlicht am 5. Mai 2006, Seiten 827 - 837) finden Sie als Download hier:
Kontakt
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