FAQs
Fragen zum Studiengang
Berufsbegleitendes Studium
Der Studiengang mit einem Umfang von 60 ECTS ist so konzipiert, dass er innerhalb von vier Semestern berufsbegleitend studiert werden kann. Der Workload pro Semester ist mit 15 ECTS anzusetzen, was eine durch schnittliche Zeitinvestition von zwei Tagen pro Woche erfordert. Alle Veranstaltungen werden online angeboten. Die Lehrplanung wird bereits zwei Semester im Voraus auf unserer Homepage veröffentlicht. Die Lehrplanung finden Sie hier.
Wie ist das Studium aufgebaut?
Ein Drittel des Curriculums des Studiengangs wird in insgesamt vier Modulen umgesetzt und besteht aus Inhalten und Methoden der Lehr-Lernforschung, Medienbildungsforschung, Hochschulforschung, sowie der Wissenschaftsforschung.
Ein weiteres Drittel des Curriculums ermöglicht den Studierenden ein Projektstudium: Im Projekt-Modul führen die Studierenden ein Design-Based Research-Projekt zu einem selbst gewählten praktisch relevanten Problem durch.
Wichtiger Bestandteil des Projektstudiums ist das Wissenschaftscoaching in Form einer dialogorientierten wissenschaftlichen Beratung und Studienreflexion.
Den Rahmen um die vier thematischen Module und das Projektstudium bilden ein praktisch ausgerichteter Einstieg ins Studium mit dem Didaktik-Modul und die Masterarbeit mit Kolloquium am Ende des Studiums.
Das Didaktik-Modul zu Studienbeginn behandelt hochschul- und mediendidaktische Grundlagen; hier werden die Studiengangsteilnehmenden bei ihren unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen abgeholt.
Das Masterarbeits-Modul erfordert eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit, begleitet durch ein Kolloquium.
Die folgende Tabelle zeigt den vorgesehenen Ablauf der Module an. Es handelt sich hier um eine Empfehlung.
An wen wende ich mich bei ungeklärten Fragen zum Studium?
Bei Fragen rund ums Studium wenden Sie sich bitte per E-Mail an mhe.hul@uni-hamburg.de. Die freundlichen Mitarbeiter*innen der Studiengangskoordination kümmern sich um Ihre Anliegen.
Kann ich für das Studium Bildungsurlaub beantragen?
Der Masterstudiengang Higher Education fällt nicht unter Bildungsurlaub, da es sich um einen konsekutiven Studiengang und keine Form der wissenschaftlichen Weiterbildung handelt; somit greift das Bildungsurlaubsgesetz nicht. Im Gegenzug fallen allerdings nur Studienbeiträge und keine hohen Gebühren an, wie in der Weiterbildung üblich.
Der MHE ist ein Online-Studiengang: Muss ich trotzdem den vollen Semesterbeitrag zahlen?
Wer nicht in Präsenz studiert, sollte eigentlich den Semesterbeitrag ohne das Semesterticket zahlen. Der MHE ist jedoch als Online-Studiengang an der Universität Hamburg als einer Präsenzuniversität ein Einzelfall, sodass es dafür keine formale Regelung gibt. In Einzelfällen ist eine Rückerstattung des Semesterticket-Anteils auf Antrag möglich.
Wie kann ich mein Semesterticket zurückerstatten lassen?
Die Kriterien zur Semesterticketrückerstattung bleiben (ab WS 24/25) eingeschränkt und sind auf folgende reduziert:
- Schwerbehinderung
- Beurlaubung
- Auslandsaufenthalt
- Immatrikulation und Ticketbezug an anderer Hochschule (z.B. im Falle eines Doppelstudiums an zwei Hochschulen)
Ergänzend zum Kriterium Auslandsaufenthalt wird für den MHE (als digital durchgeführter Studiengang) berücksichtigt, wenn sich der ordentliche Wohnsitz außerhalb Deutschlands befindet. In diesem Fall haben Teilnehmende ebenfalls die Möglichkeit, sich das Semesterticket (=Deutschland-Ticket) rückerstatten zu lassen.
Voraussetzungen für den Antrag sind:
- ein Wohnsitz außerhalb Deutschlands (nachzuweisen mittels Meldebestätigung)
- eine Bestätigung der MHE-Studiengangskoordination, dass der Studiengang MHE digital studiert werden kann.
Sollten Sie das Semesterticket nicht benötigen, wenden Sie sich bitte zwecks Ausstellung der Bestätigung an die Studiengangskoordination (mhe.hul@uni-hamburg.de) und stellen danach den Antrag über StiNE - Anträge.
Dies ist für das WiSe bis zum 30.11. möglich, im SoSe bis zum 30.4. Dieser Vorgang muss jedes Semester erneut durchgeführt werden.
Ich bin im Ausland krankenversichert: In welchem Fall und wie muss ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Grundsätzlich gilt für Studierende in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Studierende, die im Ausland versichert und unter 30 Jahre alt sind, erhalten bei diversen deutschen Krankenkassen via Online-Formular die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Sollten Sie über 30 Jahre alt sein, gilt für Sie keine Versicherungspflicht. Dennoch ist eine Meldung der Krankenkassen an die Uni über Ihren Versichertenstatus anzufordern - bitte treten Sie auch hiefür in Kontakt mit der Krankenkasse.