Anerkennung andernorts erbrachter Leistungen
Anerkennungsfähig sind Präsenzzeiten und Online-Formate aus hochschuldidaktischen Workshops anderer Hochschulen, die in zeitlichem Umfang und inhaltlicher Ausrichtung gleichwertig sind. Es können nur Workshops anerkannt werden, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Insgesamt können maximal 50% der vorgesehenen Arbeitseinheiten (AE) durch Anerkennung erworben werden. Veranstaltungen anderer Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung ohne direkten hochschuldidaktischen Bezug (akadem. Schlüsselkompetenzen, Veranstaltungen im Kontext von Weiterbildungen) werden mit maximal 20% anerkannt.
Wir orientieren uns in der Anerkennungspraxis an den Qualitätsstandards zur gegenseitiger Anerkennung der hochschuldidaktischen Fachgesellschaft dghd